Allgemein Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich:
Diese Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen der Firma Reinisch GesmbH und
gelten sinngemäß auch für die Erbringung von Leistungen, davon abweichende Bedingungen
des Auftraggebers haben keine verbindliche Wirkung.
Diese Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsabschlüsse selbst
dann, wenn dabei auf sie nicht extra Bezug genommen wird.
Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag gehen beiderseits auf Erben und Rechtsnachfolger
über.
2. Vertragsabschluss:
Der Vertrag gilt erst mit schriftlicher Bestätigung einer dem Verkäufer zugehenden
Bestellung, oder mit Auslieferung der bestellten Ware als abgeschlossen. Von der Bestellung
abweichende Auftragsbestätigungen gelten vom Kunden als anerkannt, sofern
nicht binnen 3 Tagen ab Eingang dagegen schriftlich Einspruch erhoben wird.
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen
zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. Kostenvoranschläge werden unverbindlich
erstellt. Sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenvoranschlags als
unvermeidlich herausstellt, teilen wir das unserem Kunden unverzüglich mit. Kostenvoranschläge
mit bloßen handgefertigten Skizzen sind unverbindlich. Wird auf Wunsch des
Kunden ein selbstständiges Werk mit detaillierten Zeichnungen, Plänen und Grundrissen
erstellt, sind diese Kostenvoranschläge zu honorieren. An unseren Zeichnungen und Planunterlagen
behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor, diese Planzeichnungen
dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Unsere Angebote sind freibleibend.
Bei Vertragsanbot eines Kunden kommt ein Vertrag zustande, wenn wir eine schriftliche
Auftragsbestätigung an den Kunden absenden, oder mit unserer Lieferung beginnen.
Allfällige Erhöhungen der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Geltung stehenden
Löhne, Materialkosten, Energie- und Transportkosten, Steuern, Wechselkurserhöhungen,
sonstige Abgab-, Zoll- und Frachtsätze gehen zu Lasten des Kunden, allfällige
Reduktionskosten werden an unsere Kunden weitergegeben. Ein nicht vorhergesehener
und dem Vertragsabschluss nicht zugrunde gelegter Mehraufwand, oder etwaige Änderungswünsche
des Kunden werden diesem gesondert in Rechnung gestellt.
Ergeben sich bei der Auftragserfüllung technisch unumgänglich, oder zweckmäßige
Änderungen am Vertragsgegenstand, so sind diese, soweit für den Kunden zumutbar,
zulässig.
3. Lieferbedingungen:
Alle vereinbarten Lieferfristen sind Zirka Termine und werden von uns nach besten
Kräften eingehalten. Wir haften nicht für allfällige Folgen, die sich aus verspäteter Lieferung
ergeben. Insbesondere bei Ereignissen höherer Gewalt wie Wetterlage, sowie
Störungen bei mit der Erfüllung des Auftrages verbundenen Unternehmen verlängert
sich eine allenfalls vereinbarte Lieferzeit auf das erforderliche Ausmaß, ohne dass der
Kunde einen Anspruch auf Schadensersatz hat. Nach Lieferverzug steht dem Verbraucher
ein Rücktrittsrecht nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von Mindestens
einem Monat zu. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Gesamtauftragssumme
sofort fällig zu stellen und/oder vom Vertrag unter Setzung einer Nachfrist
zurückzutreten und die uns aufgelaufenen Kosten sowie unseren entgangenen Gewinn
in Rechnung zu stellen.
Mit Fertigstellung unseres Werkes gehen alle Risiken und Gefahren auf den Kunden
über.
4. Zahlungsbedingungen:
Die vereinbarten Preise gelten ab Lager des Verkäufers ausschließlich Verpackung,
Verladung, Zustellung, Abladung und Montage/Verlegung der Ware sowie Mehrwertsteuer.
Andere Lieferbedingungen gelten nur nach schriftlicher Vereinbarung.
Rabatte werden aufgrund individueller Vereinbarung gewährt. Bei Zahlungsverzug entfallen
diese vereinbarten Preisnachlässe. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden
Verzugszinsen verrechnet, der Käufer hat auch alle Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des
Käufers vermindert erscheinen lassen, ist der Verkäufer berechtigt, Vorauszahlungen zu
verlangen und vom Liefervertrag zurückzutreten, wenn diese nicht geleistet wird. Wenn
nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung von
einem Drittel des Gesamtauftragswertes zu leisten. Bei Baubeginn, Materialanlieferung
oder kundenseitiger Terminverschiebung ist eine weitere Teilzahlung von einem Drittel
des Gesamtauftragswertes zu leisten. Die Restzahlung erfolgt prompt nach Fertigstellung
mit Erhalt der Rechnung. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Zahlungen gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unser Geschäftskonto als
geleistet.
5. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen des
Verkäufers aus der Lieferung einschließlich Zinsen und Kosten Eigentum des Verkäufers.
(Eigentumsvorbehalt) Bei Zahlungsverzug durch den Kunden können wir die Lieferung
einstellen und zurück behalten. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum der Firma Reinisch GesmbH.
Ohne Zustimmung des Verkäufers dürfen die gelieferten Waren weder weiterveräußert
noch verarbeitet oder vermengt werden. Im Falle der Inanspruchnahme des Käufers ist
dieser verpflichtet, auf das vorbehaltene Eigentumsrecht des Verkäufers hinzuweisen
und diesen unverzüglich zu verständigen. Der Verkäufer ist zur jederzeitigen Einziehung
seines vorbehaltenen Eigentums durch Abholung und Demontage der gelieferten Ware
berechtigt, die damit verbundenen Kosten trägt der Käufer.
6. Rücktrittsrecht:
Der Käufer hat das Recht, innerhalb von einer Woche ab Unterfertigung des Kaufvertrages
schriftlich seinen Rücktritt zu erklären. Dieses Rücktrittsrecht gilt dann nicht, wenn
der Kunde das Geschäft angebahnt, bzw. auf einer Messe oder im Geschäftslokal des
Verkäufers abgeschlossen hat.
7. Stornierung:
Erfolgt eine Stornierung nach Auftragserteilung werden 30% der Auftragssumme für das Abgelten von Manipulationskosten, Vorleistungen sowie Gewinnentgang in Rechnung gestellt.
8. Gewährleistung; Haftung:
Der Käufer hat die gelieferte Ware nach Empfang unverzüglich auf Mängel zu überprüfen
und allfällige Mängel dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen.
Wir sind berechtigt, uns von Ansprüchen auf angemessene Preisminderung oder Wandlung
des Vertrages dadurch zu befreien, dass wir in angemessener Frist die mangelhafte
Sache gegen eine mangelfreie Sache austauschen, eine Verbesserung bewirken oder
das Fehlende nachtragen. Beanstandungen müssen unverzüglich nach Abschluss unserer
Arbeiten, für Konsumenten längstens aber binnen acht Tagen, geltend gemacht
werden. Wir haften aus dem Titel Schadenersatz – bei Konsumenten mit Ausnahme
von Personenschäden oder Schäden an zur Bearbeitung übernommene Sachen – nur
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Beweislast für Beanstandungen und Mängel
sowie die Rechtzeitigkeit der Rüge trifft unseren Kunden, die Beweislast für grobe Fahrlässigkeit
trifft den Geschädigten.
9. Sonderbestimmungen bei bloßem Materialkauf:
Die Preise gelten, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde,
ab Betrieb mit Beladung, aber ohne Verpackung. Die Gefahr geht jedenfalls bei der tatsächlichen
Übergabe des Vertragsgegenstandes nach Beladung auf den Käufer über.
Ein Versand erfolgt stets unversichert und auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Jeder
Kunde sollte daher eine Transportversicherung abschließen. Mit Erhalt der Rechnung ist
der Kaufpreis fällig. Durch den Transport des Käufers beschädigte Ware stellt keinen
Mangel dar und wird von uns nicht ersetzt. Die Ware ist vor einem Verlegen stets zu
prüfen. Die Gewährleistung erlischt mit Verarbeitung, Verlegung oder Veränderung des
Materials durch den Kunden oder einen Dritten. Das Verpackungsmaterial (Leerpaletten,
Plastik,…) ist vom Kunden zu entsorgen. Die bloße Zustellung von Waren erfolgt ausschließlich
bis Bordsteinkante.
10. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht:
Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz unseres Unternehmens
vereinbart. Es findet österreichisches materielles Recht mit Ausnahme des UN – Kaufrechts
Anwendung. Allfällige dem Konsumentenschutzgesetz widersprechende Bedingungen
gelten als nicht beigesetzt.
Gültig ab 1.4.2014